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Prüfungen

Bitte beachten Sie:

Der Termin für die Abgabe der Prüfungsfälle ist der 10.01. bzw. 10.06. des jeweiligen Jahres.

Auf Antrag kann die Frist bis 30.01. bzw. 30.06. d. J. verlängert werden (Nachreichefrist).

Die Prüfungsfälle 1 und 2 sind jeweils in 4-facher Ausfertigung mit je einer Kurzdarstellung einzureichen. Bitte achten Sie auf den Seitenumfang von 18-20 Seiten ohne Literaturliste und Anhang.